So wird gerechnet
Faustformel-Schätzung: 0,5 × Brutto-Monatsgehalt × 3 Jahre. Das Verhandlungsziel in der zweiten Spalte rechnet mit 1,0 × Brutto-Monatsgehalt × 3 Jahre.
3 Jahre Betriebszugehörigkeit
Wenn eine Abfindung gezahlt wird, kann die volle Betriebszugehörigkeit von 3 Jahren in die Faustformel eingesetzt werden. Die Tabelle vergleicht typische Brutto-Monatsgehälter.
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Unverbindliche Faustformel-Schätzung – kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung, keine Rechtsberatung.
Faustformel 0,5×6.000 €
Verhandlungsziel 1,0×12.000 €
| Brutto-Monatsgehalt | Faustformel 0,5× | Verhandlungsziel 1,0× |
|---|---|---|
| 2.500 € | 3.750 € | 7.500 € |
| 3.000 € | 4.500 € | 9.000 € |
| 3.500 € | 5.250 € | 10.500 € |
| 4.000 € | 6.000 € | 12.000 € |
| 5.000 € | 7.500 € | 15.000 € |
| 6.000 € | 9.000 € | 18.000 € |
Faustformel-Schätzung: 0,5 × Brutto-Monatsgehalt × 3 Jahre. Das Verhandlungsziel in der zweiten Spalte rechnet mit 1,0 × Brutto-Monatsgehalt × 3 Jahre.
Nein. Der Betrag ist nur eine Faustformel-Schätzung. Es besteht kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung.
Die 0,5x-Spalte bildet die gängige Faustformel ab. Die 1,0x-Spalte zeigt ein mögliches Verhandlungsziel, wenn eine Abfindung gezahlt wird.
Nein. Die Tabellen rechnen ausschließlich mit Brutto-Monatsgehalt und vollen Beschäftigungsjahren.
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Die Faustformel gibt dir eine erste Orientierung. Neuer Rechtsschutz greift für bereits laufende Streitfälle meist nicht rückwirkend. Für künftige arbeitsrechtliche Risiken kann ein externer Tarifvergleich sinnvoll sein.
Externer Vergleich über Tarifcheck/CHECK24. Abfindly ersetzt keine Rechtsberatung, vermittelt keinen Versicherungsvertrag und überträgt keine Eingaben.
Abfindly hilft, Szenarien strukturiert zu vergleichen und die Orientierung aus der Faustformel nachvollziehbar festzuhalten.
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